HINTERGRUNDBILD
 


DIE HEILPRAKTIKERPRÜFUNG
Die Prüfung




Die schriftliche Heilpraktikerprüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, für  deren Beantwortung zwei Stunden Zeit zur Verfügung stehen. Erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling der Termin für die mündlich-praktische Prüfung mitgeteilt.


Die mündlich-praktische Heilpraktikerprüfung läuft von Prüfungsort zu Prüfungsort unter­schied­lich ab. In der Regel handelt es sich um Einzelprüfungen, es können jedoch bis zu vier Prüflinge gemeinsam geprüft werden. Die Prüfung dauert 30 bis max. 60 Minuten und wird jeweils vom Amtsarzt abgenommen, dem i.d.R. zwei Heilpraktiker beisitzen, die dem Prüfling evtl. ebenfalls Fragen stellen.


Während die schriftliche Prüfung mehr auf das Grundverständnis und die Zusammenhänge der theoretischen Inhalte abzielt, werden in der mündlich-praktischen Prüfung eher die an­wend­ungsorientierten medizinischen Kenntnisse erfragt und praktische Aufgaben gestellt, die vom Prüfling durchzuführen sind. Damit soll insbesondere überprüft werden, ob der Prüfling fähig ist, verantwortlich eine Praxis zu führen, eine Patientenanamnese durchzuführen, den Patienten ausreichend zu untersuchen, eine Diagnose zu stellen und Therapievorschläge zu unterbreiten, ohne die Gesundheit des Patienten zu gefährden.

 

Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung:

Die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung muss durch den Heilpraktikeranwärter selbst erfolgen. Sie ist an das für den Wohnort  des Prüflings zuständige Land­ratsamt zu richten. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, wird die Anmeldung durch das Landratsamt an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. 


Da die Anmeldefristen sehr lang sein können, sollte die Anmeldung so früh wie möglich erfolgen! Die Fristen betragen derzeit ca. ein Jahr oder auch mehr.




*Gesundheitsamt Bayreuth (für Regierungsbezirk Oberfranken): Landkreise Forchheim, Bamberg, Bayreuth, Kulmbach, Lichtenfels, Hof, Coburg, Kronach, Wunsiedel 

Gesundheitsamt Ansbach (für Regierungsbezirk Mittelfranken): Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land (Altdorf, Hersbruck, Lauf) usw. 

Gesundheitsamt Nürnberg: nur für Stadt Nürnberg 

Gesundheitsamt Regensburg (für Regierungsbezirk Oberpfalz): Landkreise Amberg-Sulzbach, Neumarkt i.d.Opf., Schwandorf usw.